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EU lässt Heuschrecken-Pulver als Zusatz für Lebensmittel zu…

Die EU-Kommission hat mit Unterschrift von Ursula von der Leyen eine Durchführungsverordnung veröffentlicht, in der sie mitgeteilt hat, dass eine vietnamesische Firma namens Cricket One Co. Ltd den Antrag gestellt hat, teilweise entfettetes Pulver aus Heuschrecken in der EU als Zusatz für Lebensmittel zuzulassen. Diesem Antrag wurde stattgegeben. In der Durchführungsverordnung heißt es:

„Der Antrag betraf die Verwendung von teilweise entfettetem Pulver aus ganzem Acheta domesticus (Hausgrille) in Mehrkornbrot und -brötchen, Crackern und Brotstangen, Getreideriegeln, trockenen Vormischungen für Backwaren, Keksen, trockenen gefüllten und ungefüllten Erzeugnissen aus Teigwaren, Soßen, verarbeiteten Kartoffelerzeugnissen, Gerichten auf Basis von Leguminosen und Gemüse, Pizza, Erzeugnissen aus Teigwaren, Molkenpulver, Fleischanalogen, Suppen und Suppenkonzentraten oder -pulver, Snacks auf Maismehlbasis, bierähnlichen Getränken, Schokoladenerzeugnissen, Nüssen und Ölsaaten, Snacks außer Chips sowie Fleischzubereitungen für die allgemeine Bevölkerung.“

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Im Klartext wird den Menschen vermittelt: Wer das Klima retten und den Hunger besiegen möchte, der sollte Insekten essen. Dass der Grund viel banaler ist, wird bestenfalls am Rande erwähnt: Insekten sind billig in der Produktion und wer einem Lebensmittel zum Beispiel fünf Prozent Insekten beimischt, der kann billiger produzieren und damit seine Gewinne erhöhen. Es geht mal wieder um Geld, nicht um die Rettung der Welt.

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Weil wir nicht wissen, ob und wie gefährlich Heuschrecken-Pulver für Allergiker ist, bringen wir keine Kennzeichnung an den Lebensmitteln mit Heuschrecken-Pulver an. Auf diese Logik muss man erst einmal kommen!

Aber es gibt eine Einschränkung, wie wir in der Durchführungsverordnung auch erfahren:

„In ihrem Gutachten stellte die Behörde zudem fest, dass der Verzehr von teilweise entfettetem Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille) allergische Reaktionen bei Personen auslösen kann, die gegen Krebstiere, Weichtiere und Hausstaubmilben allergisch sind. Ferner befand die Behörde, dass weitere Allergene in das neuartige Lebensmittel gelangen können, wenn diese Allergene in dem Substrat enthalten sind, das an die Insekten verfüttert wird. Daher ist es angezeigt, dass Lebensmittel, die teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille) enthalten, gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) 2015/2283 entsprechend gekennzeichnet werden.“

Im Klartext: Wenn Sie auf den oben genannten Lebensmitteln, denen Heuschrecken-Pulver in der EU zukünftig beigemischt werden darf, den Hinweis finden, dass der Verzehr der Lebensmittel „allergische Reaktionen bei Personen auslösen kann, die gegen Krebstiere, Weichtiere und Hausstaubmilben allergisch sind“, dann könnte das ein Hinweis darauf sein, dass Heuschrecken-Pulver beigemischt wurde.

Guten Appetit!

Der vollständige Beitrag ist hier erschienen.