Der Ampel-Bundestag darf das Grundgesetz ändern, bis der neue Bundestag seine Arbeit aufgenommen hat. So das gestrige Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Gleichzeitig zögert die SPD-Politikerin Bärbel Bas die Konstituierung des neuen Bundestages aber hinaus. Das sei zwar legal, widerspricht aber dem Geist der Demokratie, so der Staatsrechtler Prof. Dietrich Murswiek im Gespräch mit Roland Tichy.
Dass das Bundesverfassungsgericht Grünen, SPD und CDU erlaubt, mit einem abgewählten Bundestag das Grundgesetz zu ändern, ist eine Zäsur für das Land. Die Aufhebung der Schuldenbremse am Wählerwillen vorbei beschädigt nicht nur das Vertrauen in die Demokratie, sondern führt das Land in eine wirtschaftliche Krise.
Professor Dietrich Murswiek kritisiert die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und die Rolle der Bundestagspräsidentin, die die Einberufung des neuen Bundestags so lange wie möglich verzögert. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sei überraschend schnell gefallen – aber nicht gründlich durchdacht, bemängelt der renommierte Staatsrechtler.