„Gegen den Geist der Demokratie…“

Der "alte" Bundestag ändert das Grundgesetz, um damit eine von Union und SPD beschlossene Rekordverschuldung durchzuwinken. Ist das rechtens? Der Jurist Prof. Dietrich Murswiek im hochinteressanten Gespräch mit Roland Tichy...
Picture of Empfohlener Beitrag

Empfohlener Beitrag

Der Ampel-Bundestag darf das Grundgesetz ändern, bis der neue Bundestag seine Arbeit aufgenommen hat. So das gestrige Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Gleichzeitig zögert die SPD-Politikerin Bärbel Bas die Konstituierung des neuen Bundestages aber hinaus. Das sei zwar legal, widerspricht aber dem Geist der Demokratie, so der Staatsrechtler Prof. Dietrich Murswiek im Gespräch mit Roland Tichy.

Dass das Bundesverfassungsgericht Grünen, SPD und CDU erlaubt, mit einem abgewählten Bundestag das Grundgesetz zu ändern, ist eine Zäsur für das Land. Die Aufhebung der Schuldenbremse am Wählerwillen vorbei beschädigt nicht nur das Vertrauen in die Demokratie, sondern führt das Land in eine wirtschaftliche Krise.

Professor Dietrich Murswiek kritisiert die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und die Rolle der Bundestagspräsidentin, die die Einberufung des neuen Bundestags so lange wie möglich verzögert. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sei überraschend schnell gefallen – aber nicht gründlich durchdacht, bemängelt der renommierte Staatsrechtler.

Zum Artikel mit Video…

image_pdfPDFimage_printDrucken

Jetzt teilen!​

LinkedIn
Telegram
WhatsApp

Die Kommentarfunktion wird nach zwei Wochen automatisch geschlossen.